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Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Weissenburg Bauen AG, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich geändert wurden. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch die Annahme der Bestellung oder durch die Ausführung der Lieferung zustande. Offerten, technische Datenblätter und Muster beschreiben die Ware nach den dort genannten Angaben.
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Bestellangaben
Der Besteller übermittelt die für die Ausführung notwendigen Angaben, insbesondere Material, Menge, Lieferadresse, Zufahrt und gewünschtes Zeitfenster. Zusätzliche Kosten, die durch unvollständige Angaben, erschwerte Zufahrt oder Wartezeiten entstehen, können nach vorheriger Information verrechnet werden.
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Preise und Zusatzleistungen
Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Preise. Preisangaben verstehen sich inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer gemäss Dokument. Leistungen wie Abladen, besondere Transporte oder Rücknahme von Verpackungen werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden, und können separat ausgewiesen werden.
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Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Ort. Der Besteller sorgt dafür, dass die Zufahrt für das eingesetzte Fahrzeug geeignet und sicher ist. Die Verantwortung für die Ware geht bei Übergabe am vereinbarten Lieferort über. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller zumutbar bleiben.
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Prüfung und Mängelmeldung
Der Besteller prüft die Lieferung möglichst sofort auf Menge, sichtbare Schäden und erkennbare Abweichungen. Sichtbare Mängel sind bei der Übergabe auf dem Lieferschein zu vermerken und innert angemessener Frist schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Ohne rechtzeitige Meldung gilt die Lieferung im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen als genehmigt.
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Haftung
Weissenburg Bauen AG haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Für Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung der gelieferten Ware wird keine Haftung übernommen.
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Zahlungsverzug und Eigentum
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen. Weissenburg Bauen AG kann weitere Lieferungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückhalten. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Weissenburg Bauen AG, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich wirksam vereinbart werden kann.
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Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Für Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von Weissenburg Bauen AG vereinbart.