.rail { position: fixed; left: 0; top: 0; width: 240px; height: 100vh; display: flex; flex-direction: column; justify-content: space-between; padding: 32px 24px; overflow-y: auto; z-index: 100; background: var(--site-surface); border-right: 1px solid var(--site-border); color: var(--site-text); transition: transform 0.25s ease; } .rail nav a { display: block; padding: 12px 0; font-size: 1rem; color: var(--site-muted); text-decoration: none; font-weight: 500; transition: color 0.2s; } .rail nav a:hover { color: var(--site-primary); } .rail-top { font-size: 1.3rem; font-weight: 600; color: var(--site-primary); margin-bottom: 2rem; } .rail-bottom { margin-top: 2rem; font-size: 0.9rem; } .rail-bottom .btn-outline-primary { border-color: var(--site-primary); color: var(--site-primary); } .burger { display: none; position: fixed; top: 0; left: 0; right: 0; height: 60px; background: var(--site-surface); border-bottom: 1px solid var(--site-border); z-index: 200; align-items: center; padding: 0 20px; font-size: 1.5rem; cursor: pointer; color: var(--site-text); } @media (max-width: 900px) { .rail { transform: translateX(-100%); width: 78vw; } .rail.open { transform: none; } .burger { display: flex; } }
Weissenburg Bauen AG · Belp, Bern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Lieferung von Baumaterialien durch Weissenburg Bauen AG. Lesen Sie die für Bestellung, Lieferung und Zahlung geltenden Punkte in Ruhe durch.

Frage zu den Bedingungen

Klare Regeln für jedes Bauprojekt

Weissenburg Bauen AG liefert Baustoffe für Bauprojekte in der Schweiz. Die Vereinbarung entsteht, sobald eine Bestellung schriftlich bestätigt wurde oder die Lieferung erfolgt. Welche Ware, welche Menge und welcher Preis gelten, ergibt sich aus der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein. Abweichungen brauchen eine schriftliche Zustimmung.

Diese AGB gelten für Geschäftskunden und private Besteller, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

Bestellung

Angaben zu Menge, Qualität und Lieferort müssen vollständig sein. Ein Angebot bleibt verbindlich, solange darin keine andere Frist genannt wird.

Lieferung

Liefertermine werden nach Verfügbarkeit und Zufahrt geplant. Verzögerungen teilen wir mit, sobald sie absehbar sind.

Prüfung

Prüfen Sie die Ware bei Erhalt auf sichtbare Schäden und richtige Menge. Beanstandungen gehören direkt auf den Lieferschein.

Zahlung

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen. Die Zahlungsfrist steht auf der jeweiligen Rechnung.

Direkter Kontakt

Ein konkreter Auftrag lässt sich am schnellsten mit Bestellnummer, Lieferort und gewünschtem Termin klären. Wir antworten unter [email protected].

Die vollständigen Bedingungen

Die folgenden Bestimmungen bilden die Grundlage für Angebote, Bestellungen und Lieferungen von Baumaterialien durch Weissenburg Bauen AG. Bei Fragen zu einem konkreten Auftrag zählt die schriftliche Vereinbarung im jeweiligen Dokument.

  1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

    Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Weissenburg Bauen AG, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich geändert wurden. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch die Annahme der Bestellung oder durch die Ausführung der Lieferung zustande. Offerten, technische Datenblätter und Muster beschreiben die Ware nach den dort genannten Angaben.

  2. Bestellangaben

    Der Besteller übermittelt die für die Ausführung notwendigen Angaben, insbesondere Material, Menge, Lieferadresse, Zufahrt und gewünschtes Zeitfenster. Zusätzliche Kosten, die durch unvollständige Angaben, erschwerte Zufahrt oder Wartezeiten entstehen, können nach vorheriger Information verrechnet werden.

  3. Preise und Zusatzleistungen

    Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Preise. Preisangaben verstehen sich inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer gemäss Dokument. Leistungen wie Abladen, besondere Transporte oder Rücknahme von Verpackungen werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden, und können separat ausgewiesen werden.

  4. Lieferung und Gefahrenübergang

    Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Ort. Der Besteller sorgt dafür, dass die Zufahrt für das eingesetzte Fahrzeug geeignet und sicher ist. Die Verantwortung für die Ware geht bei Übergabe am vereinbarten Lieferort über. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller zumutbar bleiben.

  5. Prüfung und Mängelmeldung

    Der Besteller prüft die Lieferung möglichst sofort auf Menge, sichtbare Schäden und erkennbare Abweichungen. Sichtbare Mängel sind bei der Übergabe auf dem Lieferschein zu vermerken und innert angemessener Frist schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Ohne rechtzeitige Meldung gilt die Lieferung im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen als genehmigt.

  6. Haftung

    Weissenburg Bauen AG haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Für Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung der gelieferten Ware wird keine Haftung übernommen.

  7. Zahlungsverzug und Eigentum

    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen. Weissenburg Bauen AG kann weitere Lieferungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückhalten. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Weissenburg Bauen AG, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich wirksam vereinbart werden kann.

  8. Anwendbares Recht

    Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Für Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von Weissenburg Bauen AG vereinbart.

Dokumente zum Auftrag

Für die Ausführung sind die Auftragsbestätigung, der Lieferschein und die vereinbarten technischen Angaben massgebend. Bewahren Sie diese Unterlagen auf. Bei Widersprüchen kontaktieren Sie uns vor der Verarbeitung der Ware.